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Aktenzeichen 669/83

Datum 01.05.1883

Leitsatz Gewährt ein Vertrag, wodurch vor Einführung des Gesetzes vom 9. Januar 1876 das Verlagsrecht an einem Kunstwerke durch Übertragung von seiten des Urhebers erworben wird, in Preußen den Schutz aus §. 18 des gedachten Gesetzes für den Verleger auch in dem Falle, daß der Urheber vor Abschluß des Verlagsvertrages sein Eigentum an dem Kunstwerke aufgegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B54A0261

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