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Aktenzeichen 919/83

Datum 08.05.1883

Leitsatz Sind als öffentliche Pfandleiher im Sinne des §. 290 St.G.B.'s diejenigen anzusehen, welche das Pfandleihen als ein dem Publikum allgemein zugängliches Gewerbe betreiben, oder wird ein Gewerbebetrieb unter öffentlicher Autorität oder Kontrolle erfordert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5480253

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