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Aktenzeichen 212/83
Datum 15.03.1883
Leitsatz Ist der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens der Auslegung des erkennenden Richters und deshalb auch des Revisionsrichters unterworfen? Widerspruch zwischen der Formel des Eröffnungsbeschlusses und dem als anwendbar bezeichneten Strafgesetze.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5470248
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