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Aktenzeichen 812/83

Datum 19.04.1883

Leitsatz 1. Enthält die unterbliebene, in der Hauptverhandlung nicht gerügte Mitteilung nachträglicher Ergänzungen oder Veränderungen der Spruchliste der Geschworenen an den Angeklagten einen Revisionsgrund? 2. Inwieweit ist es bei der Fragestellung im Schwurgerichtsverfahren zulässig, die gesetzlichen Merkmale der Schuld durch die Aufnahme konkreter thatsächlicher Bezeichnungen zu ersetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5440233

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