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Aktenzeichen 574/83

Datum 17.04.1883

Leitsatz 1. Ist als ein "eingeleitetes Verfahren", bis zu dessen Beendigung mit dem Verfahren und der Entscheidung über eine falsche Anschuldigung innegehalten werden soll, bloß das gerichtliche oder auch das von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittelungsverfahren anzusehen? 2. Ist ein derartiges Verfahren der Staatsanwaltschaft, sofern letztere auf Grund der stattgehabten Ermittelungen einer Anzeige zum Zwecke der öffentlichen Klage keine Folge zu geben beabsichtigt, erst dann als beendet anzusehen, wenn die Staatsanwaltschaft die Einstellungsverfügung ausdrücklich erlassen und den Antragsteller davon benachrichtigt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5370184

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