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Aktenzeichen 644/83

Datum 17.04.1883

Leitsatz Irrtum im Strafrechte. Gehört zum Thatbestande der in Nr. 5 der preußischen Kabinettsordre vom 10. Januar 1824, die Erhebung der Maischbottichsteuer betr., bezeichneten Kontravention das Bewußtsein des Handelnden, daß seine Handlung die Steuerkontrolle alteriere oder durch die Steuergesetze verboten sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5360182

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