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Aktenzeichen 437/83

Datum 30.03.1883

Leitsatz 1. Auslegung des §. 246 Abs. 1 St.P.O. und Anwendung desselben in dem Falle, wenn bei mehreren Angeklagten zu befürchten ist, daß ein jeder bei seiner Vernehmung in Gegenwart des anderen die Wahrheit nicht sagen werde. 2. Zulässigkeit der Verlesung früher ergangener Strafurteile mit den Gründen. 3. Muß, wenn zu mehreren strafbaren Handlungen angestiftet worden ist, bezüglich des Anstifters für jede durch seine Anstiftung herbeigeführte Strafthat den Geschworenen eine besondere Frage gestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B52D0153

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