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Aktenzeichen 3157/82

Datum 08.02.1883

Leitsatz 1. Ist die Eigenschaft eines Kaufmannes daran geknüpft, daß der betreffende die bezüglichen Handelsgeschäfte als seinen ausschließlichen oder als seinen Hauptberuf betreibe? 2. Umfaßt die Bestimmung des Art. 10 H.G.B.'s "Personen, deren Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht" auch solche Personen, welche nicht Handwerker sind, bezw. soweit sie es nicht sind? 3. Kann der Irrtum des wegen einfachen Bankerottes Angeklagten über die rechtliche Beschaffenheit des von ihm betriebenen Geschäftes und über die davon handelsgesetzlich abhängige Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und Bilanzziehung einen Strafausschließungsgrund bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B52B0147

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