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Aktenzeichen 390/83

Datum 13.03.1883

Leitsatz Kann, wenn das Sitzungsprotokoll von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber unterschrieben und zu den Akten gegeben ist, eine nachträgliche berichtigende Erklärung der beiden instrumentierenden Beamten bei Prüfung des eingelegten Rechtsmittels Berücksichtigung finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5290142

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