zurück

Aktenzeichen 369/83

Datum 12.03.1883

Leitsatz 1. Sinn und Umfang des mit den prozessualen Normen über die Grenzen statthafter Klagänderung und dem Berufe des erkennenden Gerichtes hinsichtlich der Urteilsfindung zusammentreffenden Grundsatzes: "ne bis in idem". 2. Begriff der prozessualen Identität der angeklagten, bezw. abgeurteilten, That gegenüber einer "anderen" That. 3. Unter welchen Voraussetzungen ist durch rechtskräftige Freisprechung von angeklagter Hehlerei (§. 259 St.G.B.'s) eine spätere Strafklage wider denselben Angeklagten wegen Diebstahles an derselben Sache verbraucht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5280135

Download PDF

zurück