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Aktenzeichen 80/83

Datum 05.02.1883

Leitsatz 1. Ist es zulässig, daß dem Untersuchungsrichter bei seiner Vernehmung über die im Vorverfahren abgegebene Aussage einer zur Zeugnisverweigerung berechtigten Person, welche in der Hauptverhandlung von diesem Rechte Gebrauch macht, das Protokoll über diese Aussage zur Einsicht gegeben wird? 2. Kann, wenn jener Zeuge bei seiner früheren Vernehmung über sein Recht zur Zeugnisverweigerung nicht belehrt worden ist, der Untersuchungsrichter über den Inhalt der Aussage als Zeuge vernommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5240122

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