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Aktenzeichen 260/83

Datum 16.03.1883

Leitsatz 1. Ist es widerrechtlich im Sinne des §. 137 St.G.B.'s, wenn der Vermieter vermöge seines Pfandrechtes an den Illaten des Mieters zu den letzteren gehörige Gegenstände, welche von einem dritten Gläubiger gepfändet worden sind, zu seiner eigenen Sicherung beiseiteschafft? 2. Erfordert das Vergehen des Arrestbruches, daß durch das Beiseiteschaffen verstrickter Gegenstände dem Gläubiger ein Schade erwachsen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5230117

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