zurück

Aktenzeichen 301/83

Datum 09.03.1883

Leitsatz 1. Werden, insoweit es sich um die Anwendung des §. 137 St.G.B.'s handelt, die beweglichen Pertinenzien und die Früchte eines Grundstückes, welche sich bei der durch die Einleitung der Subhastation bewirkten Beschlagnahme des Grundstückes auf diesem befinden, von der Beschlagnahme mitbetroffen? 2. Inwiefern ist der Subhastat aus Rücksichten auf die ordnungsmäßige Bewirtschaftung des Grundstückes befugt, über die in Beschlag genommenen Inventarienstücke und Wirtschaftsvorräte zu verfügen? 3. Unter welchen Umständen ist die durch Einleitung der Subhastation bewirkte Beschlagnahme des Inventares und der Wirtschaftsvorräte für aufgehoben zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5220113

Download PDF

zurück