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Aktenzeichen 1897/82

Datum 06.03.1883

Leitsatz Was versteht das Strafgesetzbuch beim Zweikampfe unter "tödlichen Waffen"? Ist der Begriff der tödlichen Waffen nach der Beschaffenheit der Waffen an sich (in abstracto) oder unter Berücksichtigung konkreter Umstände, insbesondere der angewendeten Schutzvorrichtungen, zu bemessen? Fallen demnach Zweikämpfe der Studierenden mit den herkömmlichen Duellwaffen (geschliffenen Schlägern) unter Abschn. XV. St.G.B.'s, oder sind sie als Zweikämpfe straflos, und nur die in denselben zugefügten Verletzungen nach Abschn. XVII als Körperverletzungen zu bestrafen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B51C0087

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