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Aktenzeichen 2718/82

Datum 04.01.1883

Leitsatz Kann die Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, im Sinne des §. 288 St.G.B.'s darin allein gefunden werden, daß der Schuldner einen Vermögensbestandteil, von dem er weiß, daß der Gläubiger ihn als Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausersehen hat, in der Absicht, gerade diesen Gegenstand dem Zugriffe des Gläubigers zu entziehen, veräußert? Bedeutung der Entgeltlichkeit des diesfalls abgeschlossenen Veräußerungsvertrages für die Feststellung der Vereitelungsabsicht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5110050

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