zurück
Aktenzeichen 4 D 306/1944
Datum 19.01.1945
Leitsatz §§ 8, 9, 129 I b ö. StG. Der vom Täter erfolglos unternommene Versuch, einen anderen zu bestimmen, mit ihm (dem Täter) Unzucht wider die Natur zu treiben, ist als Versuch des Verbrechens der Unzucht wider die Natur nach §§ 8, 129 I b ö. StG zu beurteilen. Daneben ist dem Täter die versuchte Verleitung nach § 9 ö. StG nicht zuzurechnen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB410198
zurück