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Aktenzeichen 4 D 306/1944

Datum 19.01.1945

Leitsatz §§ 8, 9, 129 I b ö. StG. Der vom Täter erfolglos unternommene Versuch, einen anderen zu bestimmen, mit ihm (dem Täter) Unzucht wider die Natur zu treiben, ist als Versuch des Verbrechens der Unzucht wider die Natur nach §§ 8, 129 I b ö. StG zu beurteilen. Daneben ist dem Täter die versuchte Verleitung nach § 9 ö. StG nicht zuzurechnen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB410198

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