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Aktenzeichen 1 D 345/1944

Datum 08.12.1944

Leitsatz § 1 Abs. 1 KWVO. Ein Beiseiteschaffen von Erzeugnissen liegt auch in den Fällen vor, in denen der Täter die Schweine, die ihm zur Schlachtung zugeteilt wurden, nicht alsbald geschlachtet, sondern sie weiter gefüttert hat, um das Mehrgewicht für sich zu verwenden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB380166

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