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Aktenzeichen 2 C 92/1944 – 2 StS 62/44
Datum 07.12.1944
Leitsatz §§ 4 VSchVO, 242 StGB. Eine Ausnutzung des Kriegszustandes („außergewöhnliche Verhältnisse“) liegt auch vor, wenn die gestohlenen Kleintiere an Orten verwahrt werden, die unter anderen Umständen nicht dazu verwandt worden wären und die der Halter nur unzureichend zu überwachen vermag.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB350157
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