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Aktenzeichen 1 D 271/1944

Datum 03.11.1944

Leitsatz § 218 StGB. Die Fassung des neuen Satzes 2 des Absatzes 3 des § 218 StGB darf nicht zu der Annahme verleiten, daß der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung ein weiteres Tatbestandsmerkmal habe aufstellen wollen, das zu den Merkmalen des Verbrechens der Abtötung der Leibesfrucht hinzukommen müßte. Vergleicht man die beiden Sätze des Abs. 3 des § 218 StGB miteinander, so ist unschwer zu erkennen, daß S. 2 als Gegensatz zu dem zweiten Halbsatz des Satzes 1 gedacht ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB2C0127

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