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Aktenzeichen 1 D 106/1944

Datum 03.11.1944

Leitsatz §§ 267 Abs. 3, 67 StGB. Die Frist für die Verjährung der Strafverfolgung eines besonders schweren Falles von Betrug ist auf zehn Jahre zu bemessen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB2A0121

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