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Aktenzeichen 1 D 210/1944
Datum 22.09.1944
Leitsatz § 1 Abs. 1 Nr. 2 VRStVO. Eine Anforderung von Bezugsscheinen darf nur die Personen berücksichtigen, die zur Zeit der Anforderung tatsächlich in der Verpflegung eines Lagers stehen, und allenfalls nur noch die Personen, von denen mit aller Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, daß sie zur Zeit des Beginnes der Zuteilungsperiode an der Lagerverpflegung teilnehmen würden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB200095
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