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Aktenzeichen 2 D 185/1944
Datum 21.09.1944
Leitsatz § 174 n.F. StGB. Auch in der Neufassung ist § 174 auf den Stiefvater nicht schon beim bloßen Vorliegen der Hausgemeinschaft anwendbar, sondern nur, wenn er kraft seiner Stellung in der Familiengemeinschaft dem Stiefkinde in einer Weise übergeordnet war, daß es als seiner Erziehung, Ausbildung, Aufsicht oder Betreuung anvertraut angesehen werden kann.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB1E0091
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