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Aktenzeichen 5 C 222/1944, V StS 76/1944

Datum 21.07.1944

Leitsatz § 125, 127 öStG. Begeht ein Mann an einem noch nicht 14 Jahre alten Mädchen eine Notzucht durch Gewaltanwendung, so liegt nur das Verbrechen nach § 127 öStG vor.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB140066

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