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Aktenzeichen 1 D 149/1944

Datum 30.06.1944

Leitsatz § 175 a Nr. 3, § 2 StGB. Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB auch auf den Fall, daß der Täter durch die Einwirkung auf den Willen eines Jungen erreicht, daß sich der Junge in eine körperliche Lage brachte, die die Ausnutzung seines bewußtlosen Zustandes zu Unzuchtzwecken ermöglichte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB0B0041

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