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Aktenzeichen 1 D 149/1944
Datum 30.06.1944
Leitsatz § 175 a Nr. 3, § 2 StGB. Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB auch auf den Fall, daß der Täter durch die Einwirkung auf den Willen eines Jungen erreicht, daß sich der Junge in eine körperliche Lage brachte, die die Ausnutzung seines bewußtlosen Zustandes zu Unzuchtzwecken ermöglichte.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FB0B0041
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