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Aktenzeichen 1 D 31/44

Datum 19.05.1944

Leitsatz Der Untreue und des Betruges kann sich der Spediteur schuldig machen, der es übernimmt, eine Transportversicherung zu vermitteln, und sich die Versicherungsprämien zahlen läßt, aber entschlossen ist, die Versicherung nicht oder nicht in voller Höhe zu vermitteln, und die Prämie für sich behält.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA860401

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