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Aktenzeichen 1 D 61/44

Datum 12.05.1944

Leitsatz 1. Bezugscheinpflichtige Ware, die aus dem Verkehr gezogen war, darf in den Verbraucherkreis nur gegen Bezugschein wieder eingeführt werden. 2. Großbezieher dürfen Spinnstoffwaren nur gegen Hergabe von Punktschecks untereinander austauschen. 3. Wer durch falsche Angaben erreicht, daß ihm Wildbret ohne Anrechnung auf die Fleischkarte überlassen wird, macht sich eines Vergehens gegen den § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. Verb. m. dem § 1 Abs. 1 Nr. 2 VerbrauchsregelungsstrafVO. (VRStVO.) schuldig.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA850398

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