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Aktenzeichen 1 D 55/44

Datum 21.04.1944

Leitsatz Wegen der Beleidigung, die in den Begleitumständen eines Ehebruches zu finden ist, kann Strafantrag gestellt werden, solange noch die Frist für den Strafantrag wegen des Ehebruches läuft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA810386

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