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Aktenzeichen 1 D 81/44

Datum 18.04.1944

Leitsatz Wird der Täter zum Tode verurteilt, so ist von einer Maßregel der Sicherung, die das Gesetz vorsieht, nicht lediglich deshalb abzusehen, weil die Anordnung bei Vollstreckung der Todesstrafe nicht mehr vollziehbar wäre.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA7E0380

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