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Aktenzeichen 1 C 304/43
Datum 17.03.1944
Leitsatz Die Beleidigung ist nur in den Fällen der §§ 189 Abs. 3 n. F. und 197 StGB. ohne Antrag verfolgbar, nicht dagegen entsprechend dem § 232 Abs. 1 StGB. auch dann, wenn es die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten erachtet, von Amts wegen einzuschreiten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA770359
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