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Aktenzeichen 1 D 363/43

Datum 03.03.1944

Leitsatz 1. Der als Schätzer bestellte Sachverständige kann durch grobe Verletzung seiner Pflichten Untreue und Betrug zum Schaden seines Auftraggebers begehen. 2. Die Bestrafung nach dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 VerbrauchsregelungsstrafVO. (VRStVO.) wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der § 24 Abs. 2 a. a. O. den § 34 VO. v. 27. August 1939 aufgehoben hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA720337

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