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Aktenzeichen 1 D 364/43

Datum 04.01.1944

Leitsatz Als Umgang einer deutschen Frau mit einem Kriegsgefangenen kann auch ein reines Unterlassen strafbar sein, bei dem sich die Täterin darauf beschränkt, sich die Annäherung des Kriegsgefangenen gefallen zu lassen, ohne ihn in seine Schranken zurückzuweisen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA630294

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