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Aktenzeichen 1 D 353/43

Datum 26.11.1943

Leitsatz Ob die Aufzeichnungen eines Bürgermeisters über das Ergebnis einer Versteigerung eine Urkunde darstellen und ob und wann er noch nachträglich Änderungen an den Aufzeichnungen vornehmen darf, läßt sich nur auf Grund der maßgebenden Vorschriften und auf Grund der in der Gemeinde bestehenden Übung entscheiden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA5D0275

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