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Aktenzeichen 5 D 298/43

Datum 19.11.1943

Leitsatz Ob für die Erfüllung der Eierablieferungspflicht der Bauer oder die Bäuerin oder beide strafrechtlich als Täter verantwortlich sind, hängt davon ab, wieweit im Einzelfalle jedem von ihnen die Leitung des Geflügelhofes zukommt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA5B0268

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