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Aktenzeichen 5 D 289/43
Datum 12.11.1943
Leitsatz In den Alpen- und Donaureichsgauen wirkt ein neues Strafgesetz nur dann zurück, wenn das der Gesetzgeber ausdrücklich anordnet.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA5A0266
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