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Aktenzeichen 5 D 289/43

Datum 12.11.1943

Leitsatz In den Alpen- und Donaureichsgauen wirkt ein neues Strafgesetz nur dann zurück, wenn das der Gesetzgeber ausdrücklich anordnet.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA5A0266

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