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Aktenzeichen 1 D 326/43
Datum 05.11.1943
Leitsatz Der versuchten Abtreibung macht sich ein Arzt schuldig, der bei einer Schwangeren eine Einspritzung in der Absicht vornimmt, Blutungen hervorzurufen, um dadurch einen weiteren Eingriff zur Beseitigung der Frucht gerechtfertigt erscheinen zu lassen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA560252
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