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Aktenzeichen 1 C 229/43
Datum 05.11.1943
Leitsatz "Böswillig" i. S. des § 2 HeimtückeG. handelt auch, wer nicht ausschließlich in dem Bestreben handelt, das Vertrauen zur politischen Führung zu gefährden, sondern diese Wirkung lediglich als das notwendige Mittel für einen weiteren Zweck hervorrufen will und erkennt, daß er das eine nicht ohne das andere erreichen kann.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA550250
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