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Aktenzeichen 1 C 244/43
Datum 29.10.1943
Leitsatz 1. Auf die Mutter, die den Tatbestand des § 217 StGB. verwirklicht, indem sie ihrem unehelichen Kinde sogleich nach der Geburt einen früher bereitgelegten Tuchstreifen mehrmals um den Kopf und den Körper wickelt und es so erstickt, können auch die Merkmale des § 1 Abs. 1 VO. gegen Gewaltverbrecher zutreffen. 2. Ihre Tat kann auch einer verbrecherischen Neigung entspringen, so daß ihr, wenn sie Kindesmord i. S. des § 217 StGB. mehrfach verübt hat, auch die Eigenschaft einer gefährlichen Gewohnheitsverbrecherin nach dem § 20 a StGB. zukommen kann.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA520243
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