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Aktenzeichen 2 D 220/43

Datum 14.10.1943

Leitsatz Bei der Ermittlung des milderen Gesetzes nach dem § 2 a Abs. 2 StGB. ist der gesamte Rechtszustand zu berücksichtigen, wie er einerseits zur Zeit der Tat, andererseits zur Zeit der Entscheidung bestanden hat. Es ist unzulässig, auf dieselbe Tat Bestimmungen des alten und des neuen Rechtes nebeneinander anzuwenden. Folgerungen, die sich daraus für die Anwendung der §§ 153, 157 StGB. alter und neuer Fassung ergeben.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA490219

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