Aktenzeichen 1 D 311/43
Datum 08.10.1943
Leitsatz Ob die Mutter ihr Kind "gröblich und gewissenlos vernachlässigt" hat, ist unabhängig davon zu prüfen, ob sich Dritte freiwillig des Kindes angenommen haben. Das körperliche und sittliche Wohl des Kindes kann dadurch gefährdet sein, daß sein Wohlbefinden dauernd und nachhaltig gestört und dadurch der regelmäßige Ablauf seiner Entwicklung in Frage gestellt wird. War ein solcher Zustand bereits geschaffen, als der § 170 d StGB. in Kraft trat, so darf er bei der Prüfung der Wirkungen nicht außer acht bleiben, die eine weitere Vernachlässigung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hervorruft.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA480215
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