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Aktenzeichen 5 D 250/43
Datum 01.10.1943
Leitsatz Zwischen dem Arbeitgeber und einer jugendlichen Hilfsarbeiterin kann i. S. des § 132 III ÖstStG. ein "Aufsichtsverhältnis" bestehen. Dieses Aufsichtsverhältnis besteht dann auch außerhalb der Arbeitszeit.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA460210
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