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Aktenzeichen 1 D 305/43

Datum 01.10.1943

Leitsatz Wer fremde Bezugsberechtigungsausweise findet und unterschlägt, schafft sie dadurch in der Regel gleichzeitig (§ 73 StGB.) i. S. des § 1 Abs. 2 KWVO. beiseite.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA450206

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