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Aktenzeichen 1 D 297/43

Datum 24.09.1943

Leitsatz 1. Es verletzt den § 24 VereinfVO. v. 1. September 1939, wenn das Gericht einen Beweisantrag zwar mit den Worten des Gesetzes ablehnt, in den Urteilsgründen aber erkennen läßt, daß es den § 24 VO. auf einen Fall angewendet hat, auf den er nicht zutrifft. 2. Die Frage, ob eine Kinderaussage glaubwürdig sei, ist nicht danach zu beurteilen, welcher Überzeugung das Kind zur Zeit der Vernehmung ist, sondern danach, ob seine angebliche Beobachtung den Wahrnehmungen entspricht, die es in Wirklichkeit gemacht hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA420198

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