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Aktenzeichen 3 D 103/43

Datum 05.07.1943

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH., der beim Abschluß von Lieferungsverträgen Untreue begeht, indem er einen Teil des Kaufpreises sich selbst versprechen und auszahlen läßt, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er diesen veruntreuten Teil des Kaufpreises zwar als sein persönliches Einkommen versteuert, in den Steuererklärungen der Gesellschaft aber nicht berücksichtigt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA280129

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