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Aktenzeichen 5 D 123/43
Datum 25.06.1943
Leitsatz Wird auf die Tat der § 459 ÖstStG. angewendet, so schließt das die gleichzeitige Anwendung der §§ 335, 337 ÖstStG. aus. Möglich ist dagegen, neben dem § 459 ÖstStG. den § 310 a RStGB. anzuwenden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA250120
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