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Aktenzeichen 2 D 7/43
Datum 10.06.1943
Leitsatz Der Anwendung des § 20 a Abs. 2 StGB. steht nicht entgegen, daß nur eine fortgesetzte Handlung vorliegt, vorausgesetzt, daß sie aus mindestens drei Einzeltaten besteht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA1E0098
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