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Aktenzeichen 2 D 7/43

Datum 10.06.1943

Leitsatz Der Anwendung des § 20 a Abs. 2 StGB. steht nicht entgegen, daß nur eine fortgesetzte Handlung vorliegt, vorausgesetzt, daß sie aus mindestens drei Einzeltaten besteht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA1E0098

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