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Aktenzeichen 1 D 63/43

Datum 28.05.1943

Leitsatz Übernimmt es die StA. zunächst, eine Tat nach oder entsprechend dem § 232 StGB. zu verfolgen, erklärt sie aber später, es bestehe an der Verfolgung der Tat kein öffentliches Interesse mehr, so sind für die Einstellung des Verfahrens die §§ 156, 153 StPO. maßgebend.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA190072

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