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Aktenzeichen 1 D 192/43

Datum 25.05.1943

Leitsatz Durch Schwangerschaft bedingte Wehrlosigkeit kann es rechtfertigen, den § 223 b StGB. entsprechend anzuwenden. In einem solchen Fall ist für das Merkmal der "Wehrlosigkeit" nicht ausschließlich der Grad der Schwangerschaft entscheidend; es sind vielmehr die körperlichen und seelischen Wirkungen in Betracht zu ziehen, die die Schwangerschaft bei der Schwangeren hervorruft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA180068

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