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Aktenzeichen 1 D 98/43

Datum 14.05.1943

Leitsatz Der Bremser des Anhängers eines Lastzuges (§ 41 Abs. 6 StrVerkZO.) hat über die Bedienung der Bremse hinaus den Lastzugführer in der Aufsicht über den Lastzug und bei der Abwendung von Gefahren allgemein zu unterstützen. Wird durch Abwesenheit des Bremsers ein Verkehrsunfall verursacht, so hat diesen, soweit er voraussehbar war, auch der Lastzugführer verschuldet, der nicht dafür gesorgt hat, daß ein Bremser mitfuhr.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA170064

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