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Aktenzeichen 4 D 154/43

Datum 28.05.1943

Leitsatz Ein Privatarzt, der zur Musterung beim weiblichen Reichsarbeitsdienst bestellt wird, ist bei dem Musterungsgeschäfte Beamter im strafrechtlichen Sinne. Die Mädchen, die er zu untersuchen hat, sind für die Dauer der Untersuchung seiner Obhut anvertraut (§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA160062

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