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Aktenzeichen 1 B 6/43

Datum 14.05.1943

Leitsatz 1. Die Beleidigung eines Gefallenen kann durch grundloses Hineinziehen seines Opfertodes in einen kleinlichen Streit geschehen. 2. Eine solche Beleidigung ist auch dann verfolgbar, wenn lediglich die Voraussetzungen des § 185 StGB. gegeben sind und kein Strafantrag gestellt ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640FA140056

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